Kontakt

 
 
1. Vorsitzende Nicole Kwasniewski kwasniewski.nicole@gmail.com
Dorfstrasse 5
CH-9534 Gähwil  
 

2. Vorsitzender

Heinz-Jürgen Wirtz juergenwirtz68@gmx.de
Scherberger Str. 96
52146 Würselen
 

Geschäftsführer   

Bernd Amberg       

b.amberg@gmx.de

Steinacker 26
52146 Würselen Tel.: 0176-41822009
 

Kassierer                                  

Jens-Peter Herffs Tel.: 02405 - 425527
Aachener Str. 27
52146 Würselen
 

Kinderwartin

 
und  
Jugendwartin Corina Wirtz  
 
 
 

Training

jeden Samstag  ( außerhalb der Ferien )
Kinder/Jugend von 15.00 Uhr  bis 16.00 Uhr, Fahnen können gestellt werden Erwachsene 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Turnhalle Lehnstrasse ( neben der Polizei )
 

Informationen unter :           www.fsg-bissen.de

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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Urheberrecht

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Datenschutzordnung

Bezugnehmend auf die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) und in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) gibt sich die FSG Bissen 78 e.V. diese Datenschutz-Ordnung. Im Sinne der Vereinssatzung ist die Datenschutzordnung kein Bestandteil der Satzung. Diese kann mit Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes ergänzt oder geändert werden.

§ 1

Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Geburtsdatum und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen des Vorsitzenden, seines Stellvertreters, des Geschäftsführers und des Schatzmeisters gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.

Die personenbezogene Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefonnummern, Handynummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

§ 2

Als Mitglied von weiteren Verbänden ist der Vorstand verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den anderen Verband zu melden. Übermittelt werden außerdem Namen, Alter und Mitgliedernummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben ( z.B. Vereinsvorstand) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

§ 3

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinsleben, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Veranstaltungen sowie Feierlichkeiten auf der Homepage des Vereines bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besonder Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.

Zur Wahrung der satzungsgemäßen Rechte gibt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften der Mitglieder an den Antragssteller aus.

§ 4

Der Vorstand informiert die Tagespresse sowie im Enzelfall die Rundfunk und Fernsehanstalten über besondere Ereignisse. Solchen Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereines gemäß der vom Mitglied unterzeichneten Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung vom Mitgliederdaten im Internet veröffentlich.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt alle Organisationen und Verbände, denen er angehört über den Einwand bzw. Widerruf des Mitglieds.

§ 5

Beim Vereinsaustritt werden Namen, Adresse und Geburtsdatum des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

§ 6

Diese Fassung der Datenschutzordnung wurde am 18. Mai 2017 in Würselen beschlossen.